ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


BUCHUNG UND NUTZUNG DER RÄUME

1. Im Rahmen der Reservierung erhält der Mieter in der Regel eine Buchungsbestätigung per Email, bei umfangreicheren Buchungen auch eine Nutzungsvereinbarung zur Unterschrift. Verbindlich reserviert werden die Räume mit Eingang des Rechnungsbetrags beim Betreiber. Mit Zahlung der Miete werden Kenntnis und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnung erklärt.

2. Der Betreiber stellt dem Mieter das Ladenlokal Bienewitz für den in der Buchungsbestätigung festgelegten Zeitraum und Zweck zur Verfügung.

3. Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Mieter und dessen Gästen zu; Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

4. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre. Als Gäste sind Kinder ab zehn Jahren in Begleitung Ihrer Eltern jederzeit herzlich willkommen. Für jüngere Kinder ist das Bienewitz aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht geeignet. Der Mieter hat für die Einhaltung der o.g. Altersbeschränkungen Sorge zu tragen.

5. Das Hängen der Ausstellungsstücke obliegt dem Ausstellenden in Absprache mit dem Vermieter.

6. Mit Nutzung der Räumlichkeiten besteht für den Mieter die Möglichkeit, weitere Leistungen wie z.B. Verpflegungs-Pauschale, Catering oder Spül-Service in Anspruch zu nehmen. Diese werden dem Auftraggeber gemäß einem Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.

HAFTUNG DES MIETERS

7. Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände, geht mit Übergabe an den Mieter an diesen über.

8. Der Mieter haftet während der Mietzeit für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der übernommenen Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Raumbenutzung stehen und zwar auch dann, wenn die Schäden durch Dritte verursacht werden.

9. Während der Mietzeit aufgrund von vertragswidriger Nutzung notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.

10. Abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zzgl. einer Handlingfee in Rechnung gestellt, es sei denn, der Mieter weist einen geringeren Schaden nach.

HAFTUNG DES BETREIBERS

11.Der Betreiber des Bienewitz (Vermieter) haftet nicht für Beschädigungen der ausgestellten Objekte durch Dritte. Der Ausstellende trägt alle damit einhergehenden Risiken für seine Arbeiten. Die Versicherung der ausgestellten Objekte obliegt allein dem Ausstellenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer nicht-exklusiven Ausstellungs-Buchung während des Ausstellungszeitraums auch andere Veranstaltungen im Bienewitz stattfinden können. Das ist die Regel, da das Bienewitz-Konzept in der Idee des „Raum-Teilens“ besteht. Wenn dies nicht gewünscht ist, kann der Ausstellende das Bienewitz exklusiv buchen. Eine exklusive Nutzung ist preiswirksam und in der Nutzungsvereinbarung explizit zu vereinbaren.

12. Die Haftung des Betreibers für Fahrlässigkeit - auch bei Schäden an den ausgestellten Objekten - ist, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

13. Eine verbindliche Buchung erfolgt mit beim Betreiber eingegangener Zahlung.

14. Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, so ist der Vermieter berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden, angemessenen, schriftlichen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist der Vermieter berechtigt, sämtliche vertragliche Leistungen zu verweigern, bis alle Rückstände beglichen sind.

KÜNDIGUNG/ STORNIERUNG

15. Sofern der Mieter die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegenden Weise seine vertraglichen Pflichten oder gegen die Hausordnung verstößt, dass dies mit den Interessen des Vermieters nicht mehr vereinbar ist, ist letzterer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Für eventuell hieraus entstehende Nachteile des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter erklärt hiermit Kenntnis von der Hausordnung zu haben und diese anzuerkennen.

16. Tritt der Mieter spätestens 21 Kalendertage vor Mietbeginn einer Festbuchung vom Vertrag zurück, so werden ihm 50 % der Raummiete von dem in der Buchungsbestätigung bzw. im Kostenvoranschlag aufgeführten Kosten in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist oder der Mieter nicht einen geringeren Schaden nachweist.

Bei späterem Rücktritt hat der Mieter den vollen Gesamtaufwand zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist oder der Mieter nicht einen geringeren Schaden nachweist.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten dieser Vertrag oder Teile hiervon rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsverhältnisses am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

Stand 27.11.2017